{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:539,“Nummer“:“P107″,“Typ_kurz“:“SON“,“Typ_lang“:“Sonstiges“,“Zustand“:“Am Ein- \/ Ausgang der Unterführung befinden sich Elemente von Betonschutzwänden.“,“Beschreibung“:“Entfernen der Betonschutzwände. Bei Gefahr von Kfz-Schleichverkehr Sperrpfosten einsetzen.“,“Begründung“:“Die Betonschutzwände stellen eine Kollisiongefahr dar und sind bei Dunkelheit schwer zu erkennen. \nERA: Die Einbringung von Verkehrseinrichtungen wie Schranken, Poller, Sperrpfosten, Geländer und sonstigen Absperrgeräte in den Verkehrsraum ist nur gerechtfertigt, wenn der angestrebte Zweck mit anderen Mitteln nicht erreichbar ist und die Folgen eines Verzichts die Nachteile für die Radverkehrssicherheit übertreffen. „,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:445,“Foto 2″:446,“Musterlösung 1″:“Musterloesung\/DPE_02.pdf“,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[10.8468607155295888588852903922088444232940673828125,50.8783768039021424556267447769641876220703125]}}
12. August 2021
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