{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:510,“Nummer“:“P86″,“Typ_kurz“:“SON“,“Typ_lang“:“Sonstiges“,“Zustand“:“Der für den Radverkehr freigegebenen Gehweg ist nicht bevorrechtigt.“,“Beschreibung“:“Gehweg niveaugleich weiterführen und bevorrechtigen. Furtmarkierung über die Ausfahrt sowie Beschilderung mit Zusatzzeichen \“Radfahrende von links und rechts\“ als Hinweis für den einmündenden Kfz-Verkehr.“,“Begründung“:“Durch die Absetzung der Furt entsteht ein wesentlicher Umweg fur den Fuß- und Radverkehr. Die Nutzung der Fahrbahn ist aufgrund des sehr hohen Verkehrsaufkommens sowie der Vielzahl von Fahrstreifen und der Schienen mit deutlichen Konfliktpotenzialen verbunden und nicht für ungeübte Radfahrende geeignet.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:null,“Foto 2″:null,“Musterlösung 1″:“Musterloesung\/GVA_01.pdf“,“Musterlösung 2″:“Musterloesung\/BOR_01.pdf“,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[10.7092918011332773886579161626286804676055908203125,50.948079183179658002700307406485080718994140625]}}
12. August 2021
1 Kommentar
Markierung auf Fahrbahn erforderlich zur Sicherheit der Radfahrer